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Gründungserklärung

I. EINLEITUNG

Die Doctoral Academy Graz bildet einen institutionellen Rahmen im Bereich strukturierter Doktoratsausbildung unter Einbeziehung international ausgerichteter und finanzierter Doktoratskollegs/-programme sowie weiterer Forschungsgruppen mit Doktorand/inn/enbeteiligung (im Folgenden Konsortien genannt). Mit der Einrichtung der Doctoral Academy gestaltet die Universität Graz internationale Entwicklungen in der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung mit, die eine besondere Förderung exzellenter Doktorand/inn/en in strukturierten Ausbildungsformaten zum Ziel haben.

Die rechtliche Grundlage der Doctoral Academy bilden die curricularen Vorgaben der Doktoratsstudien sowie der Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz.

Die Doctoral Academy bildet die Forschungsvielfalt der Universität Graz ab und bietet bei Erfüllung der Aufnahmekriterien (siehe § 13) Konsortien aller Fakultäten Raum zur interfakultären und interdisziplinären Kooperation.

Als Dachstruktur der strukturierten Doktoratsausbildung an der Universität Graz bemüht sich die  Doctoral Academy um Kontakte mit vergleichbaren Einrichtungen im In- und Ausland. Auf der Ebene der Konsortien sind gelebte inhaltliche Kooperationen mit anderen Universitäten im In- und Ausland ausdrücklich erwünscht, wobei die Gesamtgröße (inkl. Doktorand/inn/en an den Partnereinrichtungen) des Konsortiums für die Aufnahme in die Doctoral Academy entscheidend ist. Förderungen der Doctoral Academy sind bei interuniversitären Konsortien in erster Linie Facultymitgliedern und Doktorand/inn/en der Universität Graz zugänglich, wobei im begründeten Bedarfsfall auch andere Konditionen möglich sind.

Außeruniversitäre Drittmittelgeber (FWF, EU etc.) tragen grundlegend zur Finanzierung der Doktorand/inn/en in den Konsortien bei. Kooperationen mit anderen außeruniversitären Kooperationspartner/inne/n sind im Bedarfsfall und unter Einhaltung der Qualitätskriterien der Doctoral Academy möglich.

II. ZIELE

Die Doctoral Academy Graz bietet Doktorand/inn/en ein forschungsintensives Umfeld mit über das Regelcurriculum hinausgehenden zusätzlichen Ausbildungselementen. Gezielte internationale Rekrutierung in Kombination mit finanzieller Förderung, fachlich hochwertiger Ausbildung, Mobilitätsförderung und zusätzlichen Qualifizierungsmöglichkeiten in fachlichen und überfachlichen Schlüsselqualifikationen bilden die Eckpfeiler der Ausbildung.

Forschungsschwerpunkte
Die Doctoral Academy befürwortet ausdrücklich die Bewerbung um Aufnahme von Konsortien, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den Forschungsschwerpunkten der Universität stehen.

Publikationsstrategie
Von den Doktorand/inn/en der Doctoral Academy werden hochwertige Publikationen erbracht. Die Publikationsleistungen ihrer Doktorand/inn/en werden von der Doctoral Academy dokumentiert und auf ihrer Homepage zugänglich gemacht.

Internationalisierung
Die Doctoral Academy unterstützt Doktorand/inn/en bei Forschungsaufenthalten im Ausland. Anträge für entsprechende Förderungen können von den Sprecher/inne/n der Konsortien bei der Doctoral Academy eingereicht werden. Über eine Förderung von Forschungsaufenthalten im Ausland entscheidet nach Maßgabe der verfügbaren Mittel auf Vorschlag des Direktors/der Direktorin der Doctoral Academy das Rektorat.

Die Doctoral Academy fördert ausgewählte doktoratsspezifische Lehrveranstaltungen. Vorschläge für solche Lehrveranstaltungen können von den Konsortien bei der Doctoral Academy eingereicht werden. Über eine Förderung von Lehrveranstaltungen entscheidet nach Maßgabe der verfügbaren Mittel auf Vorschlag des Direktors/der Direktorin der Doctoral Academy das Rektorat.

Die Doctoral Academy stellt die für Doktorand/inn/en angebotenen Lehrveranstaltungen an der Universität Graz in gebündelter Form dar, um ihren Doktorand/inn/en sowie internationalen Bewerber/inne/n einen vollständigen Überblick über das vorhandene Lehrangebot zu ermöglichen.

Die Doctoral Academy stellt ein bedarfsorientiertes, maßgeschneidertes Angebot im Bereich überfachlicher Schlüsselqualifikationen für Doktorand/inn/en zur Verfügung.

Zudem fördert die Doctoral Academy ausgewählte Veranstaltungen. Vorschläge für solche Veranstaltungen können von den Konsortien bei der Academy eingereicht werden. Über eine Förderung von Veranstaltungen entscheidet nach Maßgabe der verfügbaren Mittel auf Vorschlag des Direktors/der Direktorin der Doctoral Academy das Rektorat.

Aktive Veranstaltungsteilnahmen (Vorträge/Präsentationen) ihrer Doktorand/inn/en sowie fachspezifische Workshops, Guest Lectures, Joint Seminars, Tagungen, Summer Schools etc. mit Beteiligung von Mitgliedern werden von der Doctoral Academy unterstützt und auf ihrer Homepage zugänglich gemacht.

III. RECHTLICHER UND ORGANISATORISCHER RAHMEN

Das Rektorat richtet die überfakultäre Doctoral Academy gemäß § 19 Organisationsplan der Universität Graz ein. Die Doctoral Academy untersteht dem Vizerektor/der Vizerektorin für Forschung und Nachwuchsförderung als zuständigem Mitglied des Rektorats. Die Doctoral Academy wird durch einen bevollmächtigten Direktor/eine bevollmächtigte Direktorin repräsentiert und besteht aus den Konsortien, einem Internal Advisory Board und einem External Advisory Board.

Die Doctoral Academy wird nach den Maßgaben eines qualitativ hochwertigen Universitätsmanagements unter Berücksichtigung der Anforderungen des Rektorats durch eine der Abteilung Lehr- und Studienservices (LSS) zugeordnete Koordination administriert.

Die Doctoral Academy wird in der dreijährigen Erstphase vom Vizerektor für Forschung und Nachwuchsförderung geleitet. Nach Ablauf der Erstphase bestellt das Rektorat auf Vorschlag des Internal Advisory Boards einen Direktor/eine Direktorin.

Dem Direktor/Der Direktorin obliegt die wissenschaftliche und wirtschaftliche Leitung der Doctoral Academy sowie die Außenvertretung. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Namen und auf Rechnung der Universität Graz erteilt der Rektor/die Rektorin dem Direktor/der Direktorin und ggf. dem stellvertretenden Direktor/der stellvertreternden Direktorin der Doctoral Academy eine Bevollmächtigung gem. § 28 UG iVm der Bevollmächtigungsrichtlinie der Universität Graz.

Das Rektorat bestellt auf Vorschlag des Direktors/der Direktorin der Doctoral Academy einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin. Dieser/Diese vertritt im Falle der längerfristigen Verhinderung den Direktor/die Direktorin der Academy bis zur Bestellung eines interimistischen oder neuen Direktors/einer interimistischen oder neuen Direktorin.

Das Recruitment von Doktorand/inn/en erfolgt international.

Es gelten die Standards für die Ausschreibungen von Stellen des wissenschaftlichen Personals (Prae-Docs), wobei neben allgemeinen Datenbanken wie EURAXESS insbesondere fachlich einschlägige Organisationen und Datenbanken für die Ausschreibungen genutzt werden.

Alle Doktorand/inn/en eines Konsortiums der Doctoral Academy sind finanziert. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses beträgt drei bis vier Jahre. Das Beschäftigungsausmaß der Doktorand/inn/en beträgt mindestens 50% (Zielwert 75%).

Mindestens 50% der Doktorand/inn/en eines Konsortiums werden über extern evaluierte Drittmittelprojekte (FWF, EU etc.) finanziert. Im Regelfall hat jede Betreuungsperson mindestens eine/n drittmittelfinanzierte/n Doktorandin/en.

Die Doctoral Academy finanziert maximal 50% der Doktorand/inn/en eines Konsortiums, die nicht via extern evaluierte Drittmittelprojekte bezahlt werden. Die Auswahl dieser Doktorand/inn/en erfolgt nach fachspezifischen, internationalen Standards.

Konsortien, die ausschließlich aus drittmittelfinanzierten Doktorand/inn/en bestehen, erhalten von der Doctoral Academy Ausbildungskosten/Sachmittel für Doktorand/inn/en zur Verfügung gestellt.

Über die Vergabe von Doktorand/inn/enstellen beziehungsweise Ausbildungskosten/Sachmitteln von Seiten der Universität entscheidet nach Maßgabe der verfügbaren Mittel auf Vorschlag des Direktors/der Direktorin der Academy das Rektorat.

Doktorand/inn/en der Doctoral Academy verbleiben im Rahmen ihrer Dienstpflichten in Forschung, Lehre und Verwaltung den jeweiligen Einheiten der Universität Graz zugeordnet und den jeweiligen Leitern/Leiterinnen der Einheiten bzw. Organisationseinheiten gegenüber weisungsgebunden.

Internal Advisory Board
Das Internal Advisory Board berät und unterstützt die Leitung der Doctoral Academy sowie das Rektorat und gibt Empfehlungen in strategischen Agenden, bei der Aufnahme von neuen Konsortien, bei der Erstellung des Jahresprogrammes sowie bei der allfälligen Neubesetzung der Leitung der Doctoral Academy. Es wird von dem/der Vizerektor/in für Forschung und Nachwuchsförderung mindestens einmal pro Jahr einberufen.

Mitglieder des Internal Advisory Boards sind der Direktor/die Direktorin der Doctoral Academy, die Forschungsdekan/inn/e/n beziehungsweise eine/r andere/r Vertreter/in des Dekanats, die Sprecher/innen der Konsortien sowie ein/e Vertreter/in der Doktorand/inn/en der Doctoral Academy. Ab einer Größe von mehr als zwölf Konsortien wird nach einem im Bedarfsfall festzulegenden Modus eine Begrenzung der Anzahl der Sprecher/innen im Internal Advisory Board vorgenommen. Vorsitzende/r des Internal Advisory Boards ist der/die Vizerektor/in für Forschung und Nachwuchsförderung, stellv. Vorsitzende/r der/die Vizerektor/in für Studium und Lehre.

External Advisory Board
Das External Advisory Board berät die Direktorin/den Direktor der Doctoral Academy sowie das Rektorat in Fragen der grundlegenden strategischen Ausrichtung. Es besteht aus sechs internationalen Expert/inn/en in möglichst breiter fachlicher Ausrichtung und tritt auf Einladung der Direktorin/des Direktors der Doctoral Academy einmal pro Jahr zusammen. Die Laufzeiten der Mitgliedschaft im External Advisory Board betragen drei Jahre. Für die erste Amtszeit werden die Laufzeiten der Mitgliedschaft im External Advisory Board gestaffelt und betragen für jeweils zwei Mitglieder drei, vier beziehungsweise fünf Jahre.

Zusammensetzung eines Konsortiums
Ein Konsortium besteht aus der Faculty (Betreuungspersonen) und den Doktorand/inn/en. Ein/e Sprecher/in vertritt das Konsortium nach außen. Die Mitglieder der Faculty sowie die Doktorand/inn/en eines Konsortiums werden auf der Homepage der Doctoral Academy öffentlich gemacht. Änderungen in der Zusammensetzung eines Konsortiums müssen der Direktorin/dem Direktor der Doctoral Academy unverzüglich mitgeteilt werden.
Für Bestimmungen zu interuniversitären Konsortien siehe § 3.

Mindestanzahl an Doktorand/inn/en pro Konsortium
Ein Konsortium der Doctoral Academy besteht aus zehn Doktorand/inn/en (Richtwert), wobei eine Größe von sieben Doktorand/inn/en nicht unterschritten werden soll.

Mindestgröße Faculty und Betreuungsverhältnis
Die Faculty eines Konsortiums besteht aus zumindest fünf Personen, die in der Regel jeweils zwei Doktorand/inn/en betreuen.

Hochwertiges Ausbildungsprogramm
Zur Sicherstellung einer forschungsintensiven und zukunftsorientierten Ausbildung sind folgende Elemente zu berücksichtigen: Abschluss einer Betreuungsvereinbarung mit zu erfüllenden Zielvorgaben zwischen Doktorand/in und Betreuungsperson im Laufe des ersten Studienjahres; Sicherstellung eines regelmäßigen fachlichen Austauschs zwischen Facultymitgliedern und Doktorand/inn/en; Förderung internationaler Kontakte (Forschungsaufenthalte, Joint Seminars, externe Peers); Förderung der Teilnahme an den Aktivitäten der Scientific Community (Publikationen, Organisation von/Mitwirkung an Tagungen, Guest Lectures, Summer Schools etc.); Einbindung in die Aktivitäten (insbesondere im Bereich Lehre) nicht nur des Konsortiums, sondern auch des jeweiligen Instituts/Centers und des Forschungsschwerpunkts; Möglichkeiten zum Erwerb überfachlicher Schlüsselqualifikationen.

Sprache und internationale Anbindung
Die Geschäftssprache der Doctoral Academy ist Englisch. Innerhalb der Programme sind in begründeten Ausnahmen andere Arbeitssprachen möglich.

Arbeitsbehelf Antragsrichtlinien
Eine detaillierte Aufstellung der Antragsrichtlinien erfolgt in einem separat von der Gründungserklärung publizierten Arbeitsbehelf für Bewerberkonsortien.

Die Entscheidung über die Aufnahme eines Konsortiums in die Doctoral Academy trifft das Rektorat.

Vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) oder anderen Fördergebern mit ähnlichen Evaluierungsverfahren bewilligte Konsortien müssen sich der Qualitätskontrolle im Aufnahmeverfahren der Doctoral Academy nicht mehr unterziehen.

Aufnahmeanträge von Konsortien, die nicht bereits vom FWF oder anderen Fördergebern evaluiert und bewilligt wurden, werden vom Internal Advisory Board auf Basis der in § 13 sowie im Arbeitsbehelf dargelegten Antragsrichtlinien geprüft. Nach Prüfung des Antrags gibt das Internal Advisory Board eine Empfehlung an das Rektorat. In begründeten Fällen kann vom Rektorat auf Vorschlag des Internal Advisory Boards ein externes Peer-Review-Verfahren eingeleitet werden.

Die Entscheidung des Rektorats über den Aufnahmeantrag wird von der Direktorin/dem Direktor der Doctoral Academy dem Antrag stellenden Konsortium in standardisierter Form mitgeteilt.

Die Doctoral Academy ist berechtigt und verpflichtet, die universitäre Infrastruktur wie Personalressort, Rechnungswesen, Universitätsbibliothekssystem und allgemeine Verwaltungsabteilungen (Gebäude und Technik, Uni IT) zu nutzen.

Weitere Unterstützungen sind in der Zielvereinbarung mit dem Rektorat festzuhalten.

Die finanziellen Leistungen sowie die Zurverfügungstellung von Ressourcen an die Doctoral Academy sind im Rahmen der Leistungsvereinbarungen zwischen der Universität Graz und dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu vereinbaren und für die Laufzeit der Zielvereinbarung zu begrenzen.

Der Direktor/Die Direktorin der Doctoral Academy hat im Falle einer drohenden budgetären Unterdeckung das Rektorat unverzüglich zu informieren und ein schlüssiges Sanierungskonzept vorzulegen.

Der Direktor/Die Direktorin der Doctoral Academy ist zur jährlichen Berichtslegung an das Rektorat verpflichtet.

Die Doctoral Academy wird befristet für die Dauer von fünf Jahren eingerichtet.

Die Doctoral Academy unterliegt in vollem Umfang dem Qualitätsmanagement der Universität Graz. Die erste Evaluierung der Doctoral Academy erfolgt rechtzeitig vor Ende der Laufzeit. Die Ergebnisse der Evaluierung werden in einem Umsetzungsworkshop zwischen dem Direktor/der Direktorin und der Universitätsleitung diskutiert. Aufgenommene Konsortien werden regulär in 4-Jahres-Perioden evaluiert.

Nach positiver Erstevaluierung kann eine Fortführung der Doctoral Academy vom Rektorat beschlossen werden. Bei einer allfälligen Fortführung der Doctoral Academy ist diese in die Entwicklungsplanung aufzunehmen.

Der Fristenlauf für die fünfjährige Laufzeit beginnt mit dem auf die Veröffentlichung der gegenständlichen Gründungserklärung im Mitteilungsblatt folgenden Tag. 

Contact

Doctoral Academy Graz

Halbärthgasse 6/I
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 1212


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